Der
Händler gewährt auf unsere Produkte eine Garantie
von 60 Monaten, bzw. die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeit,
auf Material- und Herstellungsfehler. Die Garantie gilt
ab dem Kaufdatum, an dem der Erstkäufer diese Produkte
erworben hat. Das Kaufdatum ist mit dem Kaufbeleg des Händlers
nachzuweisen.
Der Händler wird die innerhalb Österreichs
erfassten Produkte, bei denen ein Fehler festgestellt
wird, kostenlos reparieren bzw. ersetzen.
Hiervon nicht betroffen sind Verschleißteile wie z.B. Stoffabdeckungen.
Voraussetzung dafür ist die Einsendung des fehlerhaften Produktes mit
Kaufbeleg vor Ablauf der Garantiezeit. |
Der
Garantieanspuch enfällt, sofern nach Feststellung
eines Fehlers, z.B. durch äußere Einwirkung
oder als
Folge von Reparatur oder Änderung, die nicht vom
Hersteller oder einem hiefür autorisierten Vertragshändler
vorgenommen wurde, augetreten ist.
Die vom Verkäufer
gewährte Garantie beschränkt sich auf Reparatur bzw.
Austausch des Produktes. Im Rahmen dieser Garantie übernimmt
der Hersteller bzw. Verkäufer keine weitergehende Haftung
für Schäden, die durch die Missachtung der Bedienungsanleitung
und / oder missbräuchliche Anwendung des Pruduktes entsteht.
Stellt sich bei Überprüfung
des Pruduktes durch den Verkäufer heraus, dass das
Garantieverlangen einen nicht von der Garantie erfassten
Fehler betrifft oder dass die Garantiefrist abgelaufen
ist, sind die Kosten der Überprüfung und Reparatur
vom Kunden zu tragen.
|